Ein Hundebesitzer muss seinen Hund in einem Melderegister anmelden.
Gemäß § 16 NHundG ist die Einrichtung eines Zentralen Registers gesetzlich vorgeschrieben.
Halterinnen und Halter, deren Hund bei einem anderen Register(z.B.TASSO) gemeldet sind,
müssen ihren Hund dennoch im Zentralen Register registrieren lassen.
Das Kommunale Systemhaus Niedersachsen GmbH (KSN) wurde mit der Führung des Zentralen Registers beauftragt.
Die Hundehalterin/der Hundehalter kann die Registrierung online oder schriftlich bzw. telefonisch vornehmen.
Das Hunderegister ist unter
www.hunderegister-nds.de zu finden.