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Was Sie als werdender Hundebesitzer wissen müssen.

Viele Fragen tun sich auf zum neuen Hundegesetz in Niedersachsen.

Ich habe die wichtigsten Eckdaten hier mal zusammengefasst:
Ab 1. Juli 2013 müssen Hundehalter, ihre Sachkunde nachweisen.
Der Halter ist gesetzlich verpflichtet einen theoretischen und praktischen Sachkundenachweis zu absolvieren, dieser nennt sich
"Niedersächsischer Hundeführerschein".


Der theoretische Prüfungsteil soll vor der Anschaffung eines Hundes erfolgen,
viele haben aber natürlich bereits einen Hund zu Hause und diese müssen sich ebenfalls der Prüfung stellen.
Die theoretische Prüfung dauert ca. 45 Minuten.

Die praktische Prüfung ist während des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen.


Ein Hundebesitzer muss seinen Hund in einem Melderegister anmelden.
Gemäß § 16 NHundG ist die Einrichtung eines Zentralen Registers gesetzlich vorgeschrieben.

Halterinnen und Halter, deren Hund bei einem anderen Register(z.B.TASSO) gemeldet sind,
müssen ihren Hund dennoch im Zentralen Register registrieren lassen.
Das Kommunale Systemhaus Niedersachsen GmbH (KSN) wurde mit der Führung des Zentralen Registers beauftragt.
Die Hundehalterin/der Hundehalter kann die Registrierung online oder schriftlich bzw. telefonisch vornehmen.
Das Hunderegister ist unter www.hunderegister-nds.de zu finden.